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BGH, 14.04.1955 - 4 StR 71/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.11.1953 - 4 StR 27/53
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Auszug aus BGH, 14.04.1955 - 4 StR 71/55
Der Senat hat das gegen den Beschwerdeführer ergangene frühere Urteil der Strafkammer aufgehoben (4 StR 27/53).Vielmehr hatte der Senat in seinem früherenUrteil vom 26. November 1953 - 4 StR 27/53 - dargelegt, daß aus der gesetzlichen Beweisregel des § 259 StGB nur der bestimmte, nicht der bedingte Vorsatz hergeleitet werden dürfe.
- BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51
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Auszug aus BGH, 14.04.1955 - 4 StR 71/55
Die blosse Aufbewahrung gestohlener Güter unter der Zusage, dem Überbringer einen Käufer nachzuweisen, ist noch kein "Mitwirken zum Absatz" (BGHSt 2, 135, 137) [BGH 24.01.1952 - 3 StR 927/51]. - RG, 22.12.1920 - IV 1480/20
Zum inneren Tatbestand der Hehlerei.
Auszug aus BGH, 14.04.1955 - 4 StR 71/55
Auch hat der Bundesgerichtshof keineswegs ausgesprochen, daß für den inneren Tatbestand des § 259 StGB bedingter Vorsatz nicht ausreiche (vgl schon RGSt 55, 204, 205). - RG, 30.12.1920 - III 1792/20
Wie ist im schwurgerichtlichen Verfahren die Frage nach Mordversuch zu fassen?
Auszug aus BGH, 14.04.1955 - 4 StR 71/55
Eine wahlweise Feststellung des Wissens oder des Annehmenmüssens (RGSt 55, 208) ist den Urteilsdarlegungen nicht zu entnehmen.
- BGH, 14.04.1955 - 4 StR 70/55
Rechtsmittel
Nachdem W. 19 kg Vanadium dem Schrotthändler L. übergeben hatte (BGH 4 StR 71/55), wandten sich die Diebe an den ihnen bis dahin unbekannten Angeklagten G.